© Rainer Schütze

Grabarten auf unserem Friedhof im Lopautal

Quelle: Rainer Schütze
Wahlgrabstätten
Quelle: Rainer Schütze
Wahlgrabstätten
Quelle: Rainer Schütze
Rasengrab in besonderer Lage mit Pflegemöglichkeit
Quelle: Rainer Schütze
Wahlgrab in Rasengrab umgewandelt

Wahlgrabstätten

Eine Wahlgrabstätte kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, sich unter den zur Verfügung stehenden Be­gräbnisplätzen diejenige Grabstätte aus­zusuchen, die Ihren Vorstellungen nach Lage und Größe entspricht. Zusätzlich zu einem beigesetzten Sarg kann noch eine Urne beigesetzt werden. Es ist auch möglich, auf einer Sargwahlgrabstätte nur Urnen beizusetzen.
Wahlgrabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit von 20 Jahren verlängerbar.
Für mehrstellige Wahlgrabstätten gilt außerdem, dass bei jeder Beisetzung alle
Grabstellen auf die Ruhezeit von 20 Jahren verlängert werden müssen.
Der Erwerber der Grabstätte verfügt über das sogenannte Grabnutzungsrecht.
Er entscheidet, wer dort beigesetzt werden soll und ihm obliegt die Gestaltung. Für die Unterhaltung und Pflege ist er ebenfalls verantwortlich.
Das Nutzungsrecht ist jederzeit auf eine andere Person übertragbar, sofern die­se damit einverstanden ist. So kann die Grabstätte über einen langen Zeitraum bestehen und dem Gedenken verstorbener Familienmitglieder dienen.
Bei Wahlgräbern wählen Sie selbst die Lage auf unserem »Friedhof im Lopau­tal« aus und bestimmen auch die Größe selbst – für Einzelpersonen, Paare bis hin zu Familienanlagen. Sie entscheiden auch, ob die Nutzung der Grabstätte über die Ruhezeit von 20 Jahren hinaus verlängert werden kann oder soll. In der Gestaltung der Grabstätte und des Grabmales sind Sie im Rahmen der Fried­hofsordnung und des Gesamtbildes des Friedhofs frei und können nach eige­nen Wünschen handeln, pflanzen und pflegen.
Rückgabe von Wahlgräbern:
Wahlgrabstätten können gegen Gebühr vorzeitig zurückgegeben werden. Dann werden der Grabstein und alle Pflanzen entfernt und die Grabstätte wird mit Rasen angesät.

Umwandlung von einem Wahlgrab in ein Rasengrab mit Pflegemöglichkeit

Wahlgräber können gegen eine Gebühr in ein Rasengrab umgewandelt werden. Der Grabstein bleibt stehen, es müssen aber alle Pflanzen entfernt werden. Auf der Grabstätte wird Rasen angesät, der von der Friedhofsverwaltung gemäht wird. Eine individuelle Pflege eines Blumenbeete3s ist möglich.
Zum Totensonntag kann ein Gesteck auf der Grabstätte abgelegt werden; dies wird zu Ostern von der Friedhofsverwal­tung entfernt.
Für die Rasenpflege wird einmalig für die rest­liche Ruhezeit eine Gebühr erhoben (die Kosten entnehmen Sie bitte der Friedhofs­gebührenordnung).

Urnengräber im Urnengarten mit Pflegeverpflichtung

Urnengrabstätten werden für eine oder maxi­mal zwei Urnen für den Zeitraum von 20 Jahren vergeben. Sie werden der Reihe nach in einem besonderen Feld vergeben. Bei der Beisetzung der zweiten Urne muss die Ruhefrist entsprechend verlängert werden.
Die Grabstätte muss gepflegt werden.

Rasengräber auf dem Rasenfeld ohne Pflegemöglichkeit

Rasengräber gibt es auf unserem Friedhof im Lopautal als Sarg-, Urnen-, Einzel- oder Partnergrabstätten.
Mit dem Erwerb einer Rasengrabstätte  ohne Pflegemöglichkeit auf dem Rasenfeld erkennen die Angehörigen die von dem Kirchenvorstand beschlossenen Vorgaben an:
• Rasengräber werden als Urnen- oder als Sarggrabstätten vergeben. Die 
Ruhezeit beträgt in beiden Fällen 20 Jahre. Am Ende der Ruhezeit werden 
die Gräber abgeräumt.
• Die Grabplatten der Rasengräber haben eine einheitliche Größe und Schrift. 
Auf der Platte steht der Name des Verstorbenen sowie das Geburts- und 
Sterbejahr. 
• Für die Pflege der Anlage ist die Friedhofsverwaltung verantwortlich. Die 
Grabplatten und ev. Umrandungen werden so verlegt, dass sie durch die darüber gehenden Rasen- 
pflegegeräte nicht beschädigt werden.
• Für die Pflege wird einmalig für die ganze Liegezeit eine Gebühr erhoben. 
(Die Kosten entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührenordnung.)
• Eine individuelle Grab- oder Rasenpflege ist nicht möglich.
• Der Blumenschmuck nach einer Bestattung wird an einem Gemeinschafts- 
platz mit entsprechendem Denkmal abgelegt.
• Zum Totensonntag kann ein Gesteck auf der 
Grabplatte abgelegt werden, dieses wird zu 
Ostern von der Friedhofsverwaltung entfernt. 
Eine Bepflanzung oder anderweitige Gestaltung 
der Grabstätte ist nicht möglich.
• Verwelkte Blumen sind ordnungsgemäß zu ent- 
sorgen und dürfen auch durch die Friedhofsver- 
waltung entfernt werden.

Baumgräber

Unter alten Eichen auf dem Friedhofsgelände bieten wir auch die Möglichkeit einer Baumbestattung an.
Der Gedanke, an einem naturbelassenen Ort, um­geben von alten Eichen, die letzte Ruhe zu finden, hat etwas sehr Tröstliches. So stellt für naturverbun­dene Menschen die Ursprünglichkeit eines Wald­grabes eine schöne Alternative zu den klassischen Begräbnisformen dar. Am Fuße des Baumes werden die Urnen beigesetzt. Im Kreislauf des Lebens von Werden und Vergehen werden hier nur biologisch abbaubare Urnen verwendet. 
Die Namensnennung erfolgt in einheitlicher Form auf einer Bronzetafel an einer Granitsäule; die Kosten hierfür tragen die Angehörigen. Um die Gräber naturnah zu belassen, ist eine individuelle Grabpflege nicht möglich.
Der Grabplatz der Urne wird auf der Bronzetafel in Form einer Uhr vermerkt. Die Bäume haben von Süd nach Nord Buchstaben von A bis G und sind entspre­chend gekennzeichnet.
Quelle: Rainer Schütze
Baumgräberfeld mit den Namenstafeln
Quelle: Rainer Schütze
Urnengarten